F-1 Visa werden für Besuche an Highschools, US-amerikanischen Universitäten oder Colleges sowie für viele Sprachkurse in den USA benötigt. Mit dem Studierendenvisum ist somit eine Aus- und Weiterbildung in den Vereinigten Staaten möglich.
F-1 Visa, offiziell als "Student Visa" bekannt, ermöglichen ausländischen Personen den Besuch akademischer und wissenschaftlicher Bildungseinrichtungen in den USA.
Diese Visa sind erforderlich, wenn man in die USA einreisen möchte, um eine Hochschule, eine öffentliche oder private Sekundarschule, eine private Grundschule, ein Seminar, ein Konservatorium oder eine andere akademische Einrichtung, einschließlich eines Sprachprogramms, zu besuchen.
Einfach ausgedrückt, umfassen F-1 Visa folgende Aufenthalte:
Für die Genehmigung von F-1 Visa müssen sowohl die Antragstellenden als auch die entsprechenden Bildungseinrichtungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
I-20 Formular und SEVIS
Die Bildungseinrichtung in den USA muss SEVP-zertifiziert sein und über eine SEVIS-Registrierung verfügen. Diese Zertifizierung und Registrierung sind erforderlich, damit das I-20 Formular (Certificate of Eligibility for Nonimmigrant Student Status) ausgestellt werden kann. Dieses Formular muss bei der Beantragung des F-1 Visums im US-Konsulat vorgelegt werden.
Ein F-1 Visum kann nur ausgestellt werden, wenn ein ordnungsgemäß ausgefülltes und gültiges I-20 Formular von der entsprechenden Bildungseinrichtung vorgelegt wird, das von designierten Schulbeamt(DSO) unterzeichnet wurde. Andernfalls könnte ein anderes US-Visum erforderlich sein.
Das SEVP ist ein Programm der U.S. Immigration and Customs Enforcement unter dem U.S. Department of Homeland Security. Es verwaltet ausländische Studierende und Austauschbesucherin den USA über die webbasierte SEVIS-Datenbank der US-Regierung.
Studienplatz/Zusage einer Schule
Bevor die F-1 Visabeantragung gestartet werden kann, müssen sich die Antragstellenden erfolgreich für ein vollständiges Studium (Full Course of Study) an einer vom SEVP zertifizierten Bildungseinrichtung beworben haben, damit das erforderliche I-20 Formular ausgestellt werden kann.
Bildungseinrichtung als Reisezweck
Die Antragstellenden müssen zum Zweck der Ausbildung oder Weiterbildung in die USA einreisen, sei es für ein vollständiges Studium, einen Schüleraustausch oder einen Sprachkurs an einer zugelassenen Einrichtung.
Finanzierung
Die Finanzierung des Studiums, Highschoolbesuchs oder Sprachaufenthalts sowie der Lebenshaltungskosten muss durch Eigenmittel oder Stipendien gesichert sein.
Rückkehrabsicht
Die Antragstellenden müssen die Absicht haben, die USA nach Abschluss ihres Programms wieder zu verlassen. Dies kann durch Nachweise wie einen festen Wohnsitz im Heimatland und weitere Rückkehrabsichtsdokumente belegt werden.
Das I-20 Formular wird nur von zugelassenen Einrichtungen für Studierende und Schüler:innen ausgestellt, die ein vollständiges Studium oder Austauschprogramm absolvieren. Nicht alle Bildungseinrichtungen in den USA sind berechtigt, das I-20 Formular auszustellen. Es ist wichtig, im Voraus zu überprüfen, ob die Bildungseinrichtung SEVIS-registriert ist. Dies kann mithilfe des webbasierten School Search Tool des U.S. Department of Homeland Security überprüft werden.
Der Aufenthaltsstatus in den USA mit einem F-1 Visum ist für die gesamte Dauer des Studiums bzw. des Besuchs der Bildungseinrichtung (z. B. Sprachschule) gültig. Die maximale Aufenthaltsdauer wird im I-20 Formular festgehalten und kann dort jederzeit eingesehen werden.
Wichtig: Bei einem Besuch einer öffentlichen SEVP-zertifizierten Highschool ist der Aufenthalt in den USA auf maximal 12 Monate begrenzt. Private Bildungseinrichtungen können länger als ein Jahr (oder auch kürzer) besucht werden.
Sollte sich die Programmdauer (z. B. durch einen Wechsel des Hauptfachs oder Krankheit) verzögern, können Studierende eine Verlängerung des Aufenthalts bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragen.
Zusätzlich zur Programmdauer dürfen sich F-1 Visuminhaber bis zu 30 Tage vor Studienbeginn und bis zu 60 Tage nach Studienabschluss in den USA aufhalten. In dieser sogenannten "Grace Period" ist das Reisen in den USA erlaubt, jedoch ist das Arbeiten untersagt.
Achtung: Bei einem Aufenthalt außerhalb der USA von länger als fünf Monaten ohne Zusammenhang mit dem Studium oder Schulbesuch kann der Studierendenstatus und somit auch das F-1 Visum verloren gehen.
Das F-1 Visum wird in der Regel für bis zu fünf Jahre erteilt. Die Gültigkeitsdauer hängt von der Nationalität der Antragstellenden ab und wird anhand des sogenannten Reciprocity Schedule entschieden. Deutsche Staatsangehörige erhalten normalerweise ein fünfjähriges F-1 Visum.
Es ist wichtig zu beachten, dass F-1 Visa nur im Zusammenhang mit einem gültigen I-20 Formular gültig sind.
Die Gültigkeit eines F-1 Visums bedeutet nicht automatisch, dass man sich für die gesamte Dauer in den USA aufhalten darf. Die Gültigkeitsdauer des Visums ist nicht mit der erlaubten Aufenthaltsdauer gleichzusetzen. Es ist wichtig, zwischen der Gültigkeit des Visums und dem Aufenthaltsstatus zu unterscheiden.
Die Gültigkeitsdauer des Visums bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Ausstellungs- und dem Ablaufdatum (Issue Date und Expiration Date), innerhalb dessen die Antragstellenden an der Grenze um Einreise ersuchen können. Die Gültigkeitsdauer wird vom US-Konsulat bzw. der US-Botschaft festgelegt, bei der der F-1 Antrag eingereicht wurde, und ist am Ablaufdatum auf dem Visum ersichtlich.
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